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…ein Feuer bricht an einem Wohnhaus aus. Die Flammen schlagen am Gebäude hoch, Menschen und ihr Zuhause sind in Gefahr…

Kurze Zeit später…

Notrufe gehen in der Leitstelle ein und der Disponent alarmiert die zuständigen Feuerwehren und weitere Hilfsorganisationen.

Es ist nun kurz vor Mitternacht, die meisten Menschen schlafen, da sie am nächsten Morgen zur Arbeit gehen müssen. 

Das betrifft natürlich auch die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren, wie sie in den meisten Kommunen vorhanden sind.

Die Meldeempfänger lösen aus. Schnell aufstehen trotz Tiefschlaf, Alarmtext lesen, das nötigste anziehen, Hausschlüssel geschnappt und so schnell wie möglich zum Feuerwehrhaus. Einsatzkleidung anziehen, Fahrzeuge besetzen und schon beginnt die Einsatzfahrt, mit Blauem Blinklicht (Blaulicht) und Einsatzhorn (Martinhorn).  

Hierzu der Auszug aus der Straßenverkehrsordnung §38 Abs. 1:

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Soweit der Ablauf eines Einsatzes bis hierher, denn nun könnte natürlich folgende Frage bei der Bevölkerung auftauchen:

„Müssen die nachts durch ein Wohngebiet mit Martinshorn fahren und mich aus meinem Schlaf reißen, es ist doch keine Menschenseele unterwegs? Blaulicht reicht doch!“

Zunächst verständlich, aber wir müssen folgendes entgegnen:

  1. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der StVO (oben erwähnt) sind bei entsprechenden Einsatzstichworten sowohl Blaulicht als auch Einsatzhorn zu verwenden.
  2. Auch nachts können Fahrzeuge und Fußgänger, auch in einem kleinen Ort, unterwegs sein. Zum Beispiel nachrückende Einsatzkräfte im Privat-PKW, die über dieselbe Straße zum Feuerwehrhaus fahren müssen und ggf. keine Ausweichmöglichkeit haben. 
  3. Kann das Blaulicht alleine, gerade in unübersichtlichen Bereichen, manchmal übersehen werden, auch bei Dunkelheit.
  4. Ist der Fahrer des Einsatzfahrzeuges jederzeit für sein Handeln und für bis zu acht weitere Einsatzkräfte verantwortlich und müsste, wenn es zu einem Unfall kommt, mit erheblichen (strafrechtlichen) Konsequenzen rechnen. 
  5. Wer in einer Notlage ist, möchte Hilfe und das am Besten schneller als sofort.
  6. Schlafen auch wir gerne durch, aber wenn wir gebraucht werden, dann kommen wir so schnell es geht. Und wenn es nachts ist.
  7. Wollen wir niemanden ärgern, außerdem dürfen Sie ja gleich weiterschlafen!

Deshalb bitten wir um Verständnis dafür, dass auch bei Nacht zu Einsätzen mit entsprechender Notlage immer mit Blaulicht UND Martinshorn gefahren wird. 

   
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